1. Für die von uns verkauften Geräte gelten die vom Hersteller der Apparate ausgegebenen Garantiefristen und Bedingungen. Auf weitergehende Ansprüche können wir nicht eingehen. 

2. RSC haftet für keine Datenverluste an Geräten, die Datensicherung ist Sache des Kunden 

3. RSC haftet nur für direkt durch sie verursachte Fehlbedienungen an den Programmen oder der Anlage an sich. Weitergehende Forderungen (Folgekosten) sind ausgeschlossen. 

4. Alle von uns gelieferten Geräte und Programme bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung in unserem Eigentum. 

5. Unsere Rechnungen verstehen sich rein netto, zahlbar innert 10 Tagen nach Erhalt.

6. Gerichtsstand für alle Parteien ist Muri (AG)